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Drakonische Handballstrafe zwischen Augenmaß und Abschreckung

Voranstellen möchte ich, dass für mich Fairplay bei aller Härte in vielen (professionellen) Sportarten zu den Grundprinzipien gehört, um nicht zu sagen, ein Grundgesetzt sein sollte. Und wenn´s darum geht, da und dort, dann und wann, ein Exempel zu statuieren, finde ich das persönlich durchaus angebracht, wenn nicht nötig, um als abschreckendes Beispiel vor allem für Wiederholungstäter zu dienen.

Womit wir zum Urteil des heimischen Handballgerichtes gegen den kroatischen-Hard-Legionär Ivan Horvat kommen, der beim 30:29-Viertelfinal-Cup-Sieg im Ländle-Derby dem Bregenzer Mahr mit einem Ellbogen-Check einen mehrfachen offenen  Nasenbeinbruch zugefügt und dafür sowohl die rote als auch die blaue Karte, sprich: Folgen des brutalen Fouls, gesehen hatte. Absichtlich oder rücksichtslos, aber ohne Verletzungsabsicht, das ist die Frage.

Bei aller Härte der Gesetze haben die heimischen Handballrichter für mich  mit einer exemplarischen Sperre für den Legionär mehr oder weniger den Stab über Horvat und dessen Karriere gebrochen. Bei allem Blut, das floss, bei allem Schmerz für das Opfer, so halte ich die zwei Jahre und  zwei Monate unbedingt, die der Profi nach dem erstinstanzlichen Urteil des Strafsenats nicht spielen darf, für ein juristisches Pendel, das doch allzu weit ausgeschlagen hat.

Ich wage das deshalb zu behaupten, weil die betroffenen Bregenzer, also die um einen Hauch besiegte und ausgeschiedene Mannschaft des Opfers, im ersten verständlichen Zorn nur eine Sperre von Horvat bis zum Saisonende gefordert hatten. Und das ist bekanntlich bei weitem nicht so weit entfernt wie das Ende des Erstinstanz-Strafausmaßes, gegen das Hard, da möchte ich wetten, wohl Einspruch erheben wird.

Und wenn sie mich fragen, so hätte sich der Präsident des Handballbundes durchaus den Senf sparen können, den er zur Causa wohl geglaubt hat, unbedingt geben zu müssen. Der hohe Herr hat sinngemäß gesagt, dass der Horvat froh sein soll, mit den zwei Jahren und zwei Monaten nur die Halbscheit dessen bekommen zu haben, die der Rahmen vorsieht. Diese präsidiale Argumentation ist natürlich Mumpitz, weil es auch in Zivil- und Strafprozessen einen sehr breiten Urteilsrahmen gibt, bei dem alle möglichen Komponenten eine Rolle spielen, zu welchem Schluss oft weit weg von der Höchststrafe ein (unabhängiger) Richter kommt.

Nötige Abschreckung hin oder her – das alles sollte und müsste mit Augenmaß geschehen, ohne übers Ziel zu schießen. Mag zwar angesichts des heute beginnenden Konklaves im Vatikan fast blasphemisch klingen, in der Horvat-Causa haben die Handballrichter aber frei nach dem Volksmund doch päpstlicher als der Papst (über) reagiert – vor allem im Vergleich zu manch noch weit folgenschwereren Fouls etwa beim Fußball ohne ähnlich folgenschwere Sperren. Wenn ich mich recht entsinne, auch durch  heimische Nationalspieler!

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