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Pro-Semenya-Urteil in Straßburg stellt die Frage: Verstößt Fairness etwa gegen Menschenrechte?

Sie ist zwar schon 33 und auf jenen langen Distanzen, auf denen sie aufgrund medizinischer Befunde doch mitlaufen dürfte, halt nicht die Nr. 1 der Welt wie einst über 800 bis 1500m, sondern über 5000m nur noch eine Hausnummer (176) im Programm. Die Rede ist von der südafrikanischen Ex-Olympiasiegerin Carsten Semenya, die durch ein Urteil eines Schweizer Gerichts seit Jahren so gut wie ausgesperrt war von Medaillenrennen, jetzt aber einen auch von vielen Medien spaltenfüllenden, laut oder in dicken Lettern bejubelten „Triumph“ gefeiert hat.

Nicht auf der Laufbahn, sondern beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg! Die teilweise Aussperrung von Semenya wegen Transgender-Nähe, so befanden die Richter: Innen mit 4:3-Stimmen, käme einer Diskriminierung dieser nicht mit allen Waffen einer echten Frau ausgestatteten Person gleich. Und dem müsse, alles was Recht ist, ein Riegel vorgeschoben werden. Damit hat Straßburg sowohl den Kollegen wie jenen im Sport-Schiedsgericht in Lausanne nicht nur die Rute ins Fenster gestellt, sondern sie dazu verurteilt, die Anwalts- und Gerichtskosten für die ziemlich maskuline Frau Semenya in der Höhe von 60.000 Euro übernehmen.

Ob´s dazu kommt oder bleibt, wird sich noch zeigen. Da das letzte (Gerichts)-Wort ja noch nicht gesprochen ist und auch der LA-Weltpräsident Sebastian Coe, seines Zeichens geadelter Doppelolympiasieger (800, 1500m!!!), sich weiter an die früheren, auf sportlichen Fairness-Regeln basierenden Urteile halten will, kann man gespannt sein, wie es in dieser Causa weiter geht. Ich persönlich glaube, dass sich weder Carsten Semenya und Anhänger: Innen zu früh freuen sollten, weil ich mir sicher bin, dass die Gegnerschaft der Südafrikanerin dieses Urteil nicht so mir-nichts-dir-nichts schlucken wird, weil es auch in Zukunft hormonell eindeutig bevorzugten, dadurch überlegenden Sportler (inne)n Vorteile verschafft, die den Wettbewerb verzerren.Kurzum „Doping“ der anderen Art…

Und ich bin mir fast sicher, dass es genau deshalb  zu einer Gegenklage kommt, die sich auf eben diese, auch von einem unabhängigen, aber offensichtlich mit dem Sport besser vertrauten Schweizer Gericht dokumentierte Verletzung der Sportmenschen-Rechte und Fairness-Regeln stützt. Angesichts der Unwiderstehlichkeit, mit der Carsten Semenya in ihrer Glanzzeit ihren auch optisch unterlegenen Gegnerinnen auf- und davongelaufen war, wäre in ihren besten Jahren sogar eine (stets des Dopings verdächtigte, nie überführte, aber weltweit als LA-Botschafterin verehrte) Maria Mutola blass geworden. Da war´s für sie schon angenehmer, Carsten Semenya als Olympiasiegerin zu trimmen und zu trainieren.

Die eher politisch punzierte, sicher auch vom aktue llen seltsamen Zeitgeist infizierte Richterschaft in Straßburg aber hat sich hingegen mehrheitlich nicht geniert, unter dem Deck- und Schutzmäntelchen von verletzten Menschenrechten eines nicht mehr konkurrenzfähigen Ex-Stars die sportliche Fairness mit Füßen zu treten. Was die Gegenfrage aufwirft: Verletzt Fairness, wichtigste Säule im Sport, also Menschenrechte? Klingt absurd bis pervers, ist aber offenbar so. Das ist meine ganz persönliche Meinung, auch wenn mich einschlägige Kreise darob noch so ins Abseits stellen wollen.

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